Ablauf & Kosten
Erstgespräch & Anamnese
In dieser Phase lernen wir uns beim Ausfüllen des Anamnesebogens kennen
und können so feststellen, ob wir uns sympathisch sind. Dies vorausgesetzt, können wir die detaillierte Vorgensweise besprechen und eine gemeinsame Therapie starten.
Dauer der Therapie
Erstgespräch: 90 Minuten
Einzeltherapie: 60 Minuten
Paartherapie: 90 Minuten
Die Gesamtdauer der Therapie hängt von
Ihrer individuellen Situation ab.
Kosten der Therapie
& Bezahlung
Einzeltherapie: 65,00 EUR pro Sitzung
Paartherapie: 90,00 EUR pro Sitzung
Die Bezahlung ist direkt im Anschluss an die Therapiesitzung entweder in bar oder direkt nach dem Erhalt der Rechnung zu erbringen. Bitte bedenken Sie, dass ich einen Vertrag mit Ihnen und nicht mit Ihrer Kasse habe.
Privat Krankenversicherte
Bei manchen privaten Krankenkassen und privaten Krankenzusatzversicherungen werden die Kosten zumindest anteilig übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz erstattet werden. Wenn Sie die Therapiekosten mit einer privaten Krankenversicherung abrechnen, erhalten Sie eine Rechnung mit Diagnoseschlüssel.
Selbstzahler
Als Selbstzahler haben Sie verschiedene Vorteile:
Keine langen Wartezeiten.
Die Krankenkasse erhält keine Diagnosen oder Berichte.
Gegebenenfalls haben Sie die Möglichkeit, die Therapiekosten als "Außerordentliche Belastung" steuerlich abzusetzen. Bitte erkundigen Sie sich beim Finanzamt.
Vereinbarung über die Vergütung bei Terminversäumnis:
1. jeder Patient (oder Sorgeberechtigte) verpflichten sich die vereinbarten Termine einzuhalten.
2. Termine sind mind. 24 Wertagsstunden (bitte Wochenende beachten) vor dem Termin abzusagen.
3. Für den Fall, dass gebuchte Termine nicht wahrgenommen werden, ist der Patient bzw. die Sorgeberechtigten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, (§ 615 BG, sog. Annahmeverzug) verpflichtet, einen Teil der entfallenen Vergütung zu ersetzen
4. Versäumt ein Patient (bzw. die Sorgeberechtigten) eine Therapiestunde und sagt nicht rechtzeitig ab, wird ein Bereitstelltungshonorar von mindestens 65,00 EUR in Rechnung gestellt.
5. Plötzlich schwere Erkrankungen können mit einem Attest auch innerhalb von 12 Stunden vorher abgesagt werden.
6. Ich behalte mir vor, bei (mehrmaligem unbegründeten) Absagen die Therapie zu beenden.