top of page

Ablauf & Kosten

 Erstgespräch & Anamnese

 In dieser Phase lernen wir uns beim Ausfüllen des Anamnesebogens kennen
und können so feststellen, ob wir uns sympathisch sind. Dies vorausgesetzt, können wir die detaillierte Vorgensweise besprechen und eine gemeinsame Therapie starten.

Dauer der Therapie

Erstgespräch: 90 Minuten

Einzeltherapie: 60 Minuten

Paartherapie:  90 Minuten

Die Gesamtdauer der Therapie hängt von

Ihrer individuellen Situation ab. 

 Kosten der Therapie
       & Bezahlung

Einzeltherapie:      65,00 EUR pro Sitzung

Paartherapie:        90,00 EUR pro Sitzung

Die Bezahlung ist direkt im Anschluss an die Therapiesitzung entweder in bar oder direkt nach dem Erhalt der Rechnung zu erbringen. Bitte bedenken Sie, dass ich einen Vertrag mit Ihnen und nicht mit Ihrer Kasse habe. 

 

Privat Krankenversicherte

Bei manchen privaten Krankenkassen und privaten Krankenzusatzversicherungen werden die Kosten zumindest anteilig übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz erstattet werden. Wenn Sie die Therapiekosten mit einer privaten Krankenversicherung abrechnen, erhalten Sie eine Rechnung mit Diagnoseschlüssel. 

Selbstzahler 

Als Selbstzahler haben Sie verschiedene Vorteile:

Keine langen Wartezeiten.

Die Krankenkasse erhält keine Diagnosen oder Berichte.

Gegebenenfalls haben Sie die Möglichkeit, die Therapiekosten als "Außerordentliche Belastung" steuerlich abzusetzen. Bitte erkundigen Sie sich beim Finanzamt.

Vereinbarung über die Vergütung bei Terminversäumnis: 

1. jeder Patient (oder Sorgeberechtigte) verpflichten sich die vereinbarten Termine einzuhalten.

2. Termine sind mind. 24 Wertagsstunden (bitte Wochenende beachten) vor dem Termin abzusagen.

3. Für den Fall, dass gebuchte Termine nicht wahrgenommen werden, ist der Patient bzw. die Sorgeberechtigten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, (§ 615 BG, sog. Annahmeverzug) verpflichtet, einen Teil der entfallenen Vergütung zu ersetzen

4. Versäumt ein Patient (bzw. die Sorgeberechtigten) eine Therapiestunde und sagt nicht rechtzeitig ab, wird ein Bereitstelltungshonorar von mindestens 65,00 EUR in Rechnung gestellt.

5. Plötzlich schwere Erkrankungen können mit einem Attest auch innerhalb von 12 Stunden vorher abgesagt werden. 

6. Ich behalte mir vor, bei (mehrmaligem unbegründeten) Absagen die Therapie zu beenden.  

bottom of page